Öffnungszeiten der
Stadtwerke-Zentrale

Das Team der Stadtwerke Fürstenfeld ist Montag bis Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 7 bis 12 Uhr für Sie da.

24h-Bereitschaftsdienst

In Notfällen außerhalb der Bürozeiten sind wir unter der Tel.Nr. 0664/1231130 jederzeit für Sie erreichbar.

CO2-freier Ökostrom

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Öko Styria

Kundenzeitschrift           "fair informiert"

Hier finden Sie unter 'Stadtwerke Fürstenfeld GmbH' die Ausgaben unserer Kundenzeitung "fair informiert":

Garagenordnung der Tiefgarage Fürstenfeld

1. Mit Einfahrt in die Garage ist ein Kurzparkticket zu ziehen und unterwirft sich der Benutzer dieser Garagenordnung. Die Bezahlung des Kurzparktickets erfolgt im vorhinein für die jeweils gewünschte Parkdauer. Im übrigen gilt die Kurzparkzonenverordnung der Stadtgemeinde Fürstenfeld. Für Dauerparker mit Einstellverträgen gilt die Parkberechtigungskarte als Dauerticket. Sowohl Kurzparkticket als auch Parkberechtigungskarte sind von außen sichtbar im Windschutzscheibenbereich anzubringen. Bei Fehlen einer entsprechenden Berechtigung erfolgt die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß Kurzparkzonenverordnung der Stadtgemeinde Fürstenfeld.

2. Bewachung und Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt und Ladung gehören nicht zu den Leistungen der Garage. Für durch Dritte verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Es besteht insbesondere keine Haftung für Diebstahl von durch den Kunden in die Garage eingebrachten Sachen, Einbruch oder Beschädigungen. Für Schäden die von den Stadtwerken oder ihren Beauftragten nachweislich und schuldhaft verursacht wurden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gehaftet.

3. Für Kurzparker: Bei Ablehnung der in dieser Garagenordnung enthaltenen Vertragsbedingungen ist die freie Ausfahrt möglich, wenn sie unverzüglich erfolgt.

4. Die Öffnungszeiten der Garage werden durch Anschlag bekanntgegeben. Die Ein- und Ausfahrt ist nur in dieser Zeit möglich.

5. Jeder Abstellplatz darf nur zum Abstellen eines Fahrzeuges benutzt werden. Beim Abstellen des Fahrzeuges ist unbedingt die Bodenmarkierung zu beachten. Bei Inanspruchnahme von zwei Abstellplätzen wird für den mißbräuchlich benutzten Abstellplatz die Verwaltungsstrafe gemäß Kurzparkzonenverordnung der Stadtgemeinde Fürstenfeld zur Anwendung gebracht.

6. In der Garage gilt die StVO. Die in der Garage angebrachten Verkehrszeichen sowie alle bestehenden behördlichen Vorschriften sind vom Kunden genau zu beachten. In der Garage darf nur im Schrittempo gefahren werden. Verboten sind insbesondere:

  • Das Rauchen sowie die Verwendung von offenen Feuer und Licht
  • Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen aller Art, insbesondere von feuergefährlichen Gegenständen
  • Das Betanken von Fahrzeugen, die Vornahme von Reparaturen, Ölwechsel, Wagenwäschen, Aufladung von Akkumulatorenbatterien usw. sowie das Be- und Entladen des Fahrzeuges und das Ablassen von Kühlwasser
  • Das Abstellen eines Fahrzeuges mit undichtem Tank oder Vergaser, sowie anderen den Betrieb der Garage gefährdenden Schäden
  • Die Einstellung von gasbetriebenen Fahrzeugen
  • Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Einstellplätzen, insbesondere im Bereich von Fluchtwegen, Ein- und Ausgängen sowie auf den Fahrbahnen
  • Die Benützung mehrerer Einstellplätze durch ein Fahrzeug (die führt zur Verrechnung einer entsprechenden Mehrfachgebühr)
  • Die Einstellung eines Fahrzeuges ohne polizeiliches Kennzeichen, außer nach Sondervereinbarung

7. Der Kunde verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen und sodann ohne Aufschub die Garage zu verlassen. Die Sorge für erforderliche Frostsicherheit der abgestellten Fahrzeuges obliegt dem Kunden. Bei Beschädigung anderer Fahrzeuge sowie Beschädigungen von Garageneinrichtungen durch den Kunden haftet der Kunde. Derartige Vorfälle sind unverzüglich bei der zuständigen Gendarmeriedienststelle anzuzeigen.

8. Der Kunde verzichtet bei betriebsnotwendigen oder durch höhere Gewalt verursachten Unterbrechungen des Garagenbetriebes auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeld.


Fürstenfeld, am 01.03.1996

Stadtwerke Fürstenfeld Ges.m.b.H.
Bahnhofstraße 9-11
8280 Fürstenfeld
Telefon: 03382 / 52305-0

 
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