Rechnungserklärung
Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- 37 Prozent entfallen auf den Energieanteil, der am freien Markt gebildet wird
- 35 Prozent entfallen auf den Netzanteil und
- 28 Prozent auf Steuern und Abgaben (ohne Verrechnungspreis für Ökostrom)
Der Energieanteil beinhaltet sowohl die Beschaffungs- bzw. Erzeugungskosten für Strom als auch alle sonstigen Service- und Vertriebskosten des Lieferanten sowie die Kosten aus den gesetzlichen Vorgaben zur Ökostromförderung. Der Netzanteil wird aus dem Entgelt für Messleistungen, dem Netznutzungsentgelt sowie dem Netzverlustentgelt gebildet. Der Steueranteil wiederum setzt sich aus der Mehrwertsteuer, der Elektrizitätsabgabe, der Zählpunktpauschale gemäß Ökostromgesetz und in manchen Gebieten auch aus der Gebrauchsabgabe zusammen. In Summe entspricht die Belastung aus Steuern und Abgaben 28 Prozent des Gesamtstrompreises der Haushalte. Zählt man noch die Kosten der Ökostromförderung hinzu, liegt die Belastung aus gesetzlichen Vorgaben sogar bei über 30 Prozent. Quelle: Oesterreichs Energie
Netzpreis
Netznutzungsentgelt: Damit werden dem
Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung, sowie für den
Ausbau des Netzes ersetzt.
Netzverlustentgelt: Jene
Kosten, welche dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von
Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen, werden durch das
Netzverlustentgelt abgegolten.
Entgelt für
Messdienstleistungen: Darunter versteht man jene Kosten, die mit dem
Betrieb von Zählereinrichtungen, der Eichung und der Datenauslesung verbunden
sind.
Gesetzliche Steuern und Abgaben
Die gesetzlichen Steuern und Abgaben müssen vom Netzbetreiber eingehoben werden.
- Energieabgabe: € 0,015 pro kWh
- Ökostrompauschale
- KWK-Pauschale
- Ökostromförderbeitrag
- Umsatzsteuer: 20 %