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Stadtwerke-Zentrale

Das Team der Stadtwerke Fürstenfeld ist Montag bis Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 7 bis 12 Uhr für Sie da.

24h-Bereitschaftsdienst

In Notfällen außerhalb der Bürozeiten sind wir unter der Tel.Nr. 0664/1231130 jederzeit für Sie erreichbar.

CO2-freier Ökostrom

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Kundenzeitschrift           "fair informiert"

Hier finden Sie unter 'Stadtwerke Fürstenfeld GmbH' die Ausgaben unserer Kundenzeitung "fair informiert":

Rechnungserklärung

 

Zusammensetzung des Strompreises

Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • 37 Prozent entfallen auf den Energieanteil, der am freien Markt gebildet wird
  • 35 Prozent entfallen auf den Netzanteil und
  • 28 Prozent auf Steuern und Abgaben (ohne Verrechnungspreis für Ökostrom)

Der Energieanteil beinhaltet sowohl die Beschaffungs- bzw. Erzeugungskosten für Strom als auch alle sonstigen Service- und Vertriebskosten des Lieferanten sowie die Kosten aus den gesetzlichen Vorgaben zur Ökostromförderung. Der Netzanteil wird aus dem Entgelt für Messleistungen, dem Netznutzungsentgelt sowie dem Netzverlustentgelt gebildet. Der Steueranteil wiederum setzt sich aus der Mehrwertsteuer, der Elektrizitätsabgabe, der Zählpunktpauschale gemäß Ökostromgesetz und in manchen Gebieten auch aus der Gebrauchsabgabe zusammen. In Summe entspricht die Belastung aus Steuern und Abgaben 28 Prozent des Gesamtstrompreises der Haushalte. Zählt man noch die Kosten der Ökostromförderung hinzu, liegt die Belastung aus gesetzlichen Vorgaben sogar bei über 30 Prozent. Quelle: Oesterreichs Energie

 

Netzpreis

Netznutzungsentgelt: Damit werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung, sowie für den Ausbau des Netzes ersetzt.

Netzverlustentgelt: Jene Kosten, welche dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen, werden durch das Netzverlustentgelt abgegolten.

Entgelt für Messdienstleistungen: Darunter versteht man jene Kosten, die mit dem Betrieb von Zählereinrichtungen, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind.

 

Gesetzliche Steuern und Abgaben

Die gesetzlichen Steuern und Abgaben müssen vom Netzbetreiber eingehoben werden.

  • Energieabgabe: € 0,015 pro kWh
  • Ökostrompauschale
  • KWK-Pauschale
  • Ökostromförderbeitrag
  • Umsatzsteuer: 20 %
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